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Vogelgrippe: Erhöhte Wachsamkeit am Bodensee
Im Kanton Thurgau wurde am 9. Dezember das Vogelgrippevirus bei einer Möwe nachgewiesen. Es handelt sich um den zweiten Fall dieses Jahr. Der kantonale Veterinärdienst hat unverzüglich die notwendigen Massnahmen ergriffen. Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) hat aufgrund dieser Situation neue Bestimmungen erlassen, die eine Ausbreitung des Virus verhindern und das Geflügel schützen sollen. Diese Massnahmen betreffen derzeit ein Gebiet am Bodensee und am Rhein. Das BLV ruft die Geflügelhaltenden auf, den Präventionsmassnahmen besondere Aufmerksamkeit zu widmen. Die entsprechende Verordnung wird am 14. Dezember 2024 in Kraft treten und bis zum 31. März 2025 gelten.
Impfstoff gegen Blauzungenkrankheit kann angewandt werden
Der Impfstoff gegen die Blauzungenkrankheit (BTV-3) darf auch in der Schweiz eingesetzt werden. Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) hat in Absprache mit der Zulassungsbehörde Swissmedic eine sogenannte Allgemeinverfügung erlassen. Auf deren Basis dürfen Impfstoffe gegen den besonders für Schafe sehr schädlichen Serotyp 3 der Blauzungenkrankheit (BTV-3) importiert und angewendet werden. Der Impfstoff schützt die Tiere zwar nicht vor der Infektion, kann aber zu milderen Krankheitsverläufen führen und die Sterblichkeit ver-ringern. Die Impfung ist nach heutigem Stand die beste Möglichkeit, um Verlusten vorzubeugen. Die Impfung erfolgt durch die Bestandestierärzte im Auftrag der Tierhaltenden.
Studienauftragsverfahren zur Arealentwicklung des Instituts für Immunologie und Virologie gestartet
Das Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL) hat heute ein Studienauftrags-verfahren zur Arealentwicklung des Instituts für Immunologie und Virologie in Mittelhäusern, Gemeinde Köniz, gestartet. Es wird ein Projektvorschlag erwartet, der den vielfältigen Anforderungen gerecht wird.